Wie läuft eine Zwangsräumung ab?
Eine Zwangsräumung läuft in klar geregelten Schritten ab: Erst nach einem Räumungstitel beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher, der eine Frist von mindestens drei Wochen setzt und anschließend den Räumungstermin durchführt. Vom ersten Schritt bis zur Räumung vergehen meist sechs bis zwölf Monate. Hier erfahren Sie den genauen Ablauf.

Die kurze Antwort vorweg
Eine Zwangsräumung ist die gerichtlich angeordnete Räumung einer Wohnung durch einen Gerichtsvollzieher. Sie ist immer der letzte Schritt – und nur zulässig, wenn der Vermieter zuvor einen sogenannten Räumungstitel erwirkt hat. Eine eigenmächtige Räumung durch den Vermieter ohne diesen Titel ist verboten und kann Schadensersatz auslösen.
Der Weg dorthin ist gesetzlich geregelt und dauert in der Regel mehrere Monate. Wer den Ablauf kennt, kann sich als Vermieter wie auch als betroffener Mieter besser orientieren und rechtzeitig handeln.
Wichtig: Dieser Ratgeber erklärt den allgemeinen Ablauf und ersetzt keine Rechtsberatung. Im Einzelfall sollten Sie anwaltlichen Rat einholen.
Der Ablauf Schritt für Schritt
Von der Kündigung bis zur tatsächlichen Räumung durchläuft das Verfahren mehrere feste Stationen. Jede davon hat ihre eigene Funktion und ihre eigenen Fristen.
1. Kündigung und Räumungsklage
Zahlt der Mieter trotz Kündigung nicht oder zieht er nicht aus, reicht der Vermieter eine Räumungsklage ein. Das Gericht prüft, ob die Kündigung berechtigt war.
2. Räumungsurteil und Räumungstitel
Gibt das Gericht der Klage statt, erhält der Vermieter einen Räumungstitel. Erst dieser Titel berechtigt zur Vollstreckung – also zur Zwangsräumung.
3. Beauftragung des Gerichtsvollziehers
Mit dem Titel beauftragt der Vermieter den Gerichtsvollzieher. Dieser verlangt vorab einen Kostenvorschuss, der die voraussichtlichen Räumungskosten deckt.
4. Ankündigung und Räumungsfrist
Der Gerichtsvollzieher kündigt die Räumung schriftlich an. Zwischen der Zustellung und dem Räumungstermin müssen mindestens drei Wochen liegen, damit der Mieter noch freiwillig ausziehen kann.
5. Der Räumungstermin
Am festgelegten Tag führt der Gerichtsvollzieher die Räumung durch – meist mit einem Schlüsseldienst und einem Räumungs- bzw. Entrümpelungsunternehmen, bei Bedarf mit der Polizei. Ist der Mieter nicht da, wird die Wohnung geöffnet, Wertgegenstände werden protokolliert.
6. Besenreine Übergabe
Nach der Räumung erhält der Vermieter die Schlüssel zurück und kann die Schlösser tauschen. Die Wohnung wird besenrein übergeben.

Klassische und „Berliner Räumung“
Nicht jede Zwangsräumung läuft gleich. Vor allem bei den Kosten gibt es einen wichtigen Unterschied zwischen der klassischen Räumung und der günstigeren Berliner Räumung.
| Variante | Vorgehen | Kostenrahmen |
|---|---|---|
| Klassische Räumung | Kompletter Hausrat wird ausgeräumt und eingelagert | hoch (Spedition + Einlagerung) |
| Berliner Räumung | Nur Herausgabe der Wohnung, Schlosstausch; Vermieter macht Pfandrecht geltend | deutlich günstiger |
Die Berliner Räumung ist seit 2013 in § 885a ZPO geregelt. Welche Variante sinnvoll ist, hängt vom Einzelfall ab.
Dauer und Kosten
Dauer
Von der Klage bis zur Räumung vergehen meist 6 bis 12 Monate, bei Härtefällen auch länger.
Wer zahlt?
Der Vermieter streckt die Kosten vor. Rechtlich trägt sie der Mieter – oft sind sie aber schwer einzutreiben.
Hausrat
Wertvolles wird eingelagert, Unbrauchbares fachgerecht entsorgt. Eine Aufbewahrungsfrist ist zu beachten.
Die Räumungskosten setzen sich aus Gerichtsvollzieher, Spedition bzw. Entrümpelung, Einlagerung und gegebenenfalls Reinigung zusammen. Gerade hier lässt sich mit der richtigen Vorbereitung viel sparen.
Sie sind Vermieter und brauchen Hilfe bei der Räumung?
Wir übernehmen die Räumung, die fachgerechte Entsorgung und die besenreine Übergabe nach einer Zwangsräumung – zuverlässig, termingerecht und zum Festpreis.
Was passiert mit dem Hausrat?
Was mit den zurückgelassenen Gegenständen geschieht, hängt von Wert, Zustand und der gewählten Räumungsvariante ab. Bei der klassischen Räumung wird der Hausrat eingelagert und der Mieter hat eine Frist, ihn abzuholen. Wird nichts abgeholt, dürfen wertlose Sachen entsorgt und Verwertbares verwertet werden. Bei der Berliner Räumung sichert der Vermieter die Gegenstände selbst über sein Pfandrecht. Eine professionelle Haushaltsauflösung sorgt dafür, dass alles korrekt dokumentiert, getrennt und fachgerecht entsorgt wird.
Häufige Fehler – besonders für Vermieter
- Eigenmächtig räumen. Ohne Räumungstitel ist die „kalte Räumung“ verboten und kann teuer werden.
- Schlösser zu früh tauschen. Vor dem offiziellen Termin ist das unzulässig.
- Hausrat sofort wegwerfen. Aufbewahrungsfristen und Dokumentation müssen eingehalten werden.
- Räumung allein stemmen. Räumung, Entsorgung und Übergabe gehören in erfahrene Hände – das spart Zeit und Streit.
Häufige Fragen zur Zwangsräumung
Wie lange dauert eine Zwangsräumung?
Von der Räumungsklage bis zur tatsächlichen Räumung vergehen meist sechs bis zwölf Monate. Bei Härtefällen oder Vollstreckungsschutz kann es deutlich länger dauern.
Welche Frist hat der Mieter?
Nach Beauftragung des Gerichtsvollziehers müssen zwischen der Zustellung des Termins und der Räumung mindestens drei Wochen liegen. Eine darüber hinausgehende Räumungsfrist kann das Gericht gewähren.
Wer trägt die Kosten der Zwangsräumung?
Der Vermieter muss die Kosten zunächst vorstrecken. Rechtlich trägt sie der Mieter, in der Praxis sind sie jedoch oft schwer einzutreiben.
Was ist die Berliner Räumung?
Eine günstigere Variante: Der Gerichtsvollzieher verschafft nur den Besitz an der Wohnung zurück, der Vermieter sichert den Hausrat über sein Pfandrecht. Geregelt in § 885a ZPO.
Was passiert mit den zurückgelassenen Möbeln?
Sie werden je nach Variante eingelagert oder – wenn unbrauchbar – fachgerecht entsorgt. Wertgegenstände werden protokolliert und Aufbewahrungsfristen beachtet.
Kann ein Entrümpelungsunternehmen helfen?
Ja. Vermieter beauftragen für den Räumungstermin häufig ein Räumungs- bzw. Entrümpelungsunternehmen, das Räumung, Entsorgung und besenreine Übergabe übernimmt.
